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   BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84   

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https://dejure.org/1984,1980
BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,1980)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1984 - 2 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,1980)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 2 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,1980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückschlüsse auf die Tat und Willensrichtung des Angeklagten nach Verlesung von Erklärungen einer öffentlichen Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 36
  • StV 1984, 495
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Auch als "Atteste über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durften die Arztberichte nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Totschlag ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 2 StR 183/78 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.05.1978 - 2 StR 183/78

    Revisionserfolg auf Grund fehlerhafter Verlesung einer Erklärung - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Auch als "Atteste über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durften die Arztberichte nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Totschlag ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 2 StR 183/78 - ständige Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1973 - 1 Ss 168/72

    Verurteilung wegen des Verbrechens der Notzucht; Zulässigkeit der Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Es bestehen daher schon Zweifel, ob dieses Krankenhaus als offenbar kirchliche Einrichtung ebenso wie ein Krankenhaus der öffentlichen Hand (BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78 - OLG Karlsruhe, NJW 1973, 1426 [OLG Karlsruhe 18.01.1973 - 1 Ss 168/72] ) als Behörde angesehen werden kann.
  • BGH, 15.08.1978 - 1 StR 139/78
    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Es bestehen daher schon Zweifel, ob dieses Krankenhaus als offenbar kirchliche Einrichtung ebenso wie ein Krankenhaus der öffentlichen Hand (BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78 - OLG Karlsruhe, NJW 1973, 1426 [OLG Karlsruhe 18.01.1973 - 1 Ss 168/72] ) als Behörde angesehen werden kann.
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Dies folgt schon daraus, daß Dr. B. das Gutachten ohne den Zusatz "in Vertretung" oder "im Auftrag" unterzeichnet hat (BGH NStZ 1984, 231; 1985, 36).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 463/01

    Verfahrensrüge; Behördengutachten (unzulässige Verlesung eines ärztlichen

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Revision beanstandet mit der zu den §§ 250, 256 StPO erhobenen Verfahrensrüge zwar zu Recht die Verlesung des ärztlichen Untersuchungsberichts vom 9. Dezember 2000, da es sich bei diesem ersichtlich nicht um ein Behördengutachten im Sinne des § 256 Abs. 1 StPO handelt (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 231 und 1985, 36) und der Untersuchungsbericht auch nicht nach § 256 StPO als "ärztliches Attest" zum Nachweis des Vorwurfs der Vergewaltigung verlesen werden durfte (vgl. BGHSt 4, 155).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    Soll damit jedoch nicht nur eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden, darf ein ärztliches Attest nach § 256 StPO nicht verlesen werden (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; 1984, 142; BGH NStZ 1985, 36; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; 1985, 206; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

    Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Sachverständige, der an der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität zu K. beschäftigt ist, als Privatperson beauftragt worden war und anschließend auch privat liquidiert hatte (stRspr des Senats - vgl. etwa Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 - BVerwGE 53, 212 = ZBR 1978, 63 = DÖD 1977, 127 und Beschluss vom 9. November 2000 - BVerwG 1 D 8.96 - und des Bundesgerichtshofs - vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1984 - 2 StR 72/84 - NStZ 1985, 36).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Zwar ist es zutreffend, daß ein ärztliches Attest nicht gemäß § 256 StPO verlesen werden darf, wenn damit nicht (nur) eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden soll (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36).
  • OLG Köln, 25.08.1995 - Ss 350/95

    Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Verwendete Beweismittel; Kern der

    Das Fehlen des Zusatzes "i.V." oder "i.A." vor dem Namen des Unterzeichners spricht dagegen, daß die Erklärung namens der Behörde abgegeben bzw. das Gutachten in ihrem Namen erstattet worden ist (vgl. BGH NStZ 1988, 283 ; 1985, 36; 1984, 231).
  • BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens

    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 569/88
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